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Mittwoch, 20. Januar 2021
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Janine Sennhauser
Obwohl ich die Polizei immer respektiert habe und dies noch immer tue, lässt mich ein Erlebnis auf den Strassen Winterthurs etwas an der Fairness einiger Beamten zweifeln. Letztes Wochenende geschah es durch einen dummen Zufall, dass ich mit dem Auto in eine Einbahnstrasse abbog. Da die Gasse ein Wendemanöver nicht zuliess, fuhr ich die Strasse weiter bis zu einer Kreuzung, an der ich in die Hauptstrasse einbiegen konnte. An eben dieser Kreuzung entdeckte ich ein Polizeifahrzeug, dessen Fahrzeuglenker verärgert in meine Richtung sah. Mit einem etwas mulmigen Gefühl hielt ich an und innert kürzester Zeit sahen zwei Beamten auf mich herunter. Ich erläuterte den Herren meine Lage und erhoffte mir wenigstens ein bisschen Verständnis. Leider vergebens. Obwohl ich meinen Fehler durchaus einsah und alles ehrlich erklärte, wurde ich behandelt, als hätte ich ein Raserdelikt begangen. Zu meinem Entsetzen war sogar von Fahrausweisentzug die Rede! Natürlich ist mir klar, dass ich die Verkehrsregeln verletzt habe und sich dieser Fehler hätte vermeiden lassen. Trotzdem kam mir die Verhaltensweise der Polizisten etwas übertrieben vor. Vielleicht war es aber auch nur der erste Schock, welcher mich die Reaktion der Beamten falsch auffassen liess. Meiner Meinung nach wäre es schön gewesen, die Polizisten hätten an ihre Fahranfänge und an das Gefühl zurückgedacht, im Strassenverkehr auf sich allein gestellt zu sein. Vor allem, wenn es sich um eine solch belebte Stadt wie Winterthur handelt.
Janine Sennhauser
Janine Sennhauser
Liebe Frau Sennhauser Wenn man bemerkt, dass man in der falschen Richtung unterwegs ist, sollte der gesunde Verkehrs-oder Fahrsinn einem ein Wendemanöver(was bei vollem ausnützen des Radeinschlages eigentlich immer möglich ist) oder dann den Rückwärtsgang vorschlagen. Aber es wird keinesfalls einfach weitergefahren. Melden Sie sich doch bei mir für eine Lektion mit dem Thema Wenden.
Roger Hofmann / www.alles-roger.ch antwortenIch glaube, Sie sind 20 Jahre zu spät geboren. Noch in den 90ern wäre so ein Vergehen mit gesundem Menschenverstand beurteilt worden und Sie wären straffrei ausgegangen. Nur frage ich mich, hätten Sie nicht wieder rückwarts aus der Einbahnstrasse fahren können?
Donald antwortenJanine Sennhauser
Obwohl ich die Polizei immer respektiert habe und dies noch immer tue, lässt mich ein Erlebnis auf den Strassen Winterthurs etwas an der Fairness einiger Beamten zweifeln. Letztes Wochenende geschah es durch einen dummen Zufall, dass ich mit dem Auto in eine Einbahnstrasse abbog. Da die Gasse ein Wendemanöver nicht zuliess, fuhr ich die Strasse weiter bis zu einer Kreuzung, an der ich in die Hauptstrasse einbiegen konnte. An eben dieser Kreuzung entdeckte ich ein Polizeifahrzeug, dessen Fahrzeuglenker verärgert in meine Richtung sah. Mit einem etwas mulmigen Gefühl hielt ich an und innert kürzester Zeit sahen zwei Beamten auf mich herunter. Ich erläuterte den Herren meine Lage und erhoffte mir wenigstens ein bisschen Verständnis. Leider vergebens. Obwohl ich meinen Fehler durchaus einsah und alles ehrlich erklärte, wurde ich behandelt, als hätte ich ein Raserdelikt begangen. Zu meinem Entsetzen war sogar von Fahrausweisentzug die Rede! Natürlich ist mir klar, dass ich die Verkehrsregeln verletzt habe und sich dieser Fehler hätte vermeiden lassen. Trotzdem kam mir die Verhaltensweise der Polizisten etwas übertrieben vor. Vielleicht war es aber auch nur der erste Schock, welcher mich die Reaktion der Beamten falsch auffassen liess. Meiner Meinung nach wäre es schön gewesen, die Polizisten hätten an ihre Fahranfänge und an das Gefühl zurückgedacht, im Strassenverkehr auf sich allein gestellt zu sein. Vor allem, wenn es sich um eine solch belebte Stadt wie Winterthur handelt.
Janine Sennhauser
Janine Sennhauser
Liebe Frau Sennhauser Wenn man bemerkt, dass man in der falschen Richtung unterwegs ist, sollte der gesunde Verkehrs-oder Fahrsinn einem ein Wendemanöver(was bei vollem ausnützen des Radeinschlages eigentlich immer möglich ist) oder dann den Rückwärtsgang vorschlagen. Aber es wird keinesfalls einfach weitergefahren. Melden Sie sich doch bei mir für eine Lektion mit dem Thema Wenden.
Roger Hofmann / www.alles-roger.ch antwortenIch glaube, Sie sind 20 Jahre zu spät geboren. Noch in den 90ern wäre so ein Vergehen mit gesundem Menschenverstand beurteilt worden und Sie wären straffrei ausgegangen. Nur frage ich mich, hätten Sie nicht wieder rückwarts aus der Einbahnstrasse fahren können?
Donald antwortenLade Fotos..