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Montag, 25. Januar 2021
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Der Bitcoin ist weiterhin im Fokus zahlreicher Investoren
Bild: Harrison Kugler / unsplash.com (CC0-Lizenz)
Der Handel mit der digitalen Währung Bitcoin ist für einen Finanzplatz wie die Schweiz unabdingbar. Es fehlt zwar vielerorts noch an einer staatlichen Regulierung für die digitale Währung, aber sie wird vor allem für institutionelle Investoren und Unternehmen immer interessanter. Wie kann man als Schweizer ein Bitcoin Konto erstellen und was gibt es beim Bitcoin-Trend zu beachten?
Der Handel mit Bitcoin funktioniert auch in der Schweiz so, wie in allen anderen Staaten der Welt. Um die digitale Währung zu kaufen oder zu verkaufen sind lediglich folgende Dinge notwendig:
Um mit Bitcoin zu handeln, braucht man zudem ein sogenanntes Wallet, also einen digitalen Geldbeutel. Diesen kann man bei speziellen Plattformen oder Bitcoin-Börsen bzw. Exchanges (also Bitcoin-Handelsplätze oder Wechselstuben) eröffnen. Hat man alle Voraussetzungen erfüllt, besitzt man sozusagen seine eigene Bank und kann mit Bitcoin handeln. Der Vorteil besteht darin, dass jede Transaktion öffentlich ist und direkt zwischen Verkäufer und Käufer geschieht.
Die Tatsache, dass der Bitcoin-Handel nicht von staatlichen Institutionen überwacht oder gesteuert wird, hat der digitalen Währung immer wieder Kritik eingebracht. Auch in der Schweiz funktioniert das System dezentral und der einzige „Kontrolleur“ ist die Gemeinschaft aller Nutzer. Für Einsteiger gibt es sehr nützliche Websites mit Tipps zum Bitcoin-Handel, auf denen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet werden.
Man mag es kaum glauben, aber in der Schweiz kann man Bitcoin einfach an Ticket- oder Geldautomaten kaufen, etwa an Automaten der SBB. Abgewickelt werden diese Verkäufe über zwei verschiedene Finanzdienstleister. Einer ist „Sweepay“, ein Schweizer Unternehmen. Der zweite Anbieter ist der Broker „The Rock Trading“ mit Unternehmenssitz auf Malta. Der grosse Nachteil dieser einfachen Methode liegt in den meist sehr hohen Gebühren, die beim Kauf fällig werden. Zwar kann man Bitcoin für Beträge zwischen 100 und 500 CHF kaufen, müssen aber 6 Prozent Gebühr hinzurechnen.
Es gibt noch andere Unternehmen, an deren Geldautomaten Bitcoin zu haben sind. So kann man bei Bity, BitC oder Värdex Bitcoin kaufen. Allerdings sind auch hier die Gebühren hoch:
Bevor man sich an einem Geldautomaten Bitcoin besorgt, sollte man auf jeden Fall die anfallenden Gebühren prüfen und mit denen an einem anderen Automaten vergleichen.
In der Schweiz gibt es auch zahlreiche Internet-Plattformen, über die man Bitcoin beziehen kann. Zu den wichtigsten gehören hier:
Obwohl es auch in der Schweiz einen echten Bitcoin-Trend gibt, kämpft die digitale Währung seit ihrer Entwicklung im Jahre 2008 mit mangelnder Akzeptanz in der Wirtschaft. Wenn man einen Vergleich zu anderen Zahlungsmitteln anstrengt, dann ergibt sich ein eindeutiges Bild:
Der nicht regulierte Handel mit Bitcoin hat auch die Schweizer Gesetzgebung auf den Plan gerufen. Als Argument für eine stärkere Regulierung der digitalen Währungen wird angeführt., dass die Anonymität beim Handel eine Einladung zu Geldwäsche und Erpressung darstelle, der von Seiten des Gesetzgebers begegnet werden müsse. Aus diesem Grund ist die Finma (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) seit 2016 dabei die Regulierung des Bitcoin-Handels voranzutreiben. Dabei stehen vor allem drei Aspekte im Fokus:
1. die sich stetig weiterentwickelnde Blockchain-Technologie
2. die ständig hinzukommenden Währungen
3. die Umwandlung von Bitcoin in Bonds
Bisher gilt die digitale Währung in vielen Bereichen und Branchen noch nicht als akzeptiertes Zahlungsmittel. Als virtuelle Währungen gelten noch immer eher Flugmeilen, Online-Casino-Spielgeld oder Treuepunkte. Das Hauptproblem liegt in diesem Fall darin, dass sie von der Nationalbank nicht anerkannt wird. Ebenfalls ein immer wichtigeres Thema ist beispielsweise die Begleichung von Steuerschulden in Form von Bitcoin.
Zudem spielt der Bitcoin in der Schweizer Steuererklärung eine wichtige Rolle. Wer die digitale Währung besitzt, muss sie bei der Steuer angeben. Inzwischen gibt es etwa 900 verschiedene Arten von Bitcoins gibt und diese unterliegen mitunter starken Kursschwankungen. Wer im Besitz von Bitcoin ist, gilt nach Schweizer Steuerrecht als sachenrechtlicher Eigentümer. Diese Einstufung hat zur Folge, dass der Bitcoin nicht als Wertpapier gilt.
Trotzdem hat der Eigentümer für Bitcoins Vermögenssteuer zu leisten und muss sie im sogenannten Wertschriftenverzeichnis angeben. Dazu muss ein Wallet-Ausdruck an die Schweizer Steuerverwaltung übermittelt werden. Von dieser wird dann im Zuge der Steuerschuldbemessung ein Durchschnittswert gemäss der Anzahl der Bitcoins errechnet.
pd
Der Bitcoin ist weiterhin im Fokus zahlreicher Investoren
Bild: Harrison Kugler / unsplash.com (CC0-Lizenz)
Der Handel mit der digitalen Währung Bitcoin ist für einen Finanzplatz wie die Schweiz unabdingbar. Es fehlt zwar vielerorts noch an einer staatlichen Regulierung für die digitale Währung, aber sie wird vor allem für institutionelle Investoren und Unternehmen immer interessanter. Wie kann man als Schweizer ein Bitcoin Konto erstellen und was gibt es beim Bitcoin-Trend zu beachten?
Der Handel mit Bitcoin funktioniert auch in der Schweiz so, wie in allen anderen Staaten der Welt. Um die digitale Währung zu kaufen oder zu verkaufen sind lediglich folgende Dinge notwendig:
Um mit Bitcoin zu handeln, braucht man zudem ein sogenanntes Wallet, also einen digitalen Geldbeutel. Diesen kann man bei speziellen Plattformen oder Bitcoin-Börsen bzw. Exchanges (also Bitcoin-Handelsplätze oder Wechselstuben) eröffnen. Hat man alle Voraussetzungen erfüllt, besitzt man sozusagen seine eigene Bank und kann mit Bitcoin handeln. Der Vorteil besteht darin, dass jede Transaktion öffentlich ist und direkt zwischen Verkäufer und Käufer geschieht.
Die Tatsache, dass der Bitcoin-Handel nicht von staatlichen Institutionen überwacht oder gesteuert wird, hat der digitalen Währung immer wieder Kritik eingebracht. Auch in der Schweiz funktioniert das System dezentral und der einzige „Kontrolleur“ ist die Gemeinschaft aller Nutzer. Für Einsteiger gibt es sehr nützliche Websites mit Tipps zum Bitcoin-Handel, auf denen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet werden.
Man mag es kaum glauben, aber in der Schweiz kann man Bitcoin einfach an Ticket- oder Geldautomaten kaufen, etwa an Automaten der SBB. Abgewickelt werden diese Verkäufe über zwei verschiedene Finanzdienstleister. Einer ist „Sweepay“, ein Schweizer Unternehmen. Der zweite Anbieter ist der Broker „The Rock Trading“ mit Unternehmenssitz auf Malta. Der grosse Nachteil dieser einfachen Methode liegt in den meist sehr hohen Gebühren, die beim Kauf fällig werden. Zwar kann man Bitcoin für Beträge zwischen 100 und 500 CHF kaufen, müssen aber 6 Prozent Gebühr hinzurechnen.
Es gibt noch andere Unternehmen, an deren Geldautomaten Bitcoin zu haben sind. So kann man bei Bity, BitC oder Värdex Bitcoin kaufen. Allerdings sind auch hier die Gebühren hoch:
Bevor man sich an einem Geldautomaten Bitcoin besorgt, sollte man auf jeden Fall die anfallenden Gebühren prüfen und mit denen an einem anderen Automaten vergleichen.
In der Schweiz gibt es auch zahlreiche Internet-Plattformen, über die man Bitcoin beziehen kann. Zu den wichtigsten gehören hier:
Obwohl es auch in der Schweiz einen echten Bitcoin-Trend gibt, kämpft die digitale Währung seit ihrer Entwicklung im Jahre 2008 mit mangelnder Akzeptanz in der Wirtschaft. Wenn man einen Vergleich zu anderen Zahlungsmitteln anstrengt, dann ergibt sich ein eindeutiges Bild:
Der nicht regulierte Handel mit Bitcoin hat auch die Schweizer Gesetzgebung auf den Plan gerufen. Als Argument für eine stärkere Regulierung der digitalen Währungen wird angeführt., dass die Anonymität beim Handel eine Einladung zu Geldwäsche und Erpressung darstelle, der von Seiten des Gesetzgebers begegnet werden müsse. Aus diesem Grund ist die Finma (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) seit 2016 dabei die Regulierung des Bitcoin-Handels voranzutreiben. Dabei stehen vor allem drei Aspekte im Fokus:
1. die sich stetig weiterentwickelnde Blockchain-Technologie
2. die ständig hinzukommenden Währungen
3. die Umwandlung von Bitcoin in Bonds
Bisher gilt die digitale Währung in vielen Bereichen und Branchen noch nicht als akzeptiertes Zahlungsmittel. Als virtuelle Währungen gelten noch immer eher Flugmeilen, Online-Casino-Spielgeld oder Treuepunkte. Das Hauptproblem liegt in diesem Fall darin, dass sie von der Nationalbank nicht anerkannt wird. Ebenfalls ein immer wichtigeres Thema ist beispielsweise die Begleichung von Steuerschulden in Form von Bitcoin.
Zudem spielt der Bitcoin in der Schweizer Steuererklärung eine wichtige Rolle. Wer die digitale Währung besitzt, muss sie bei der Steuer angeben. Inzwischen gibt es etwa 900 verschiedene Arten von Bitcoins gibt und diese unterliegen mitunter starken Kursschwankungen. Wer im Besitz von Bitcoin ist, gilt nach Schweizer Steuerrecht als sachenrechtlicher Eigentümer. Diese Einstufung hat zur Folge, dass der Bitcoin nicht als Wertpapier gilt.
Trotzdem hat der Eigentümer für Bitcoins Vermögenssteuer zu leisten und muss sie im sogenannten Wertschriftenverzeichnis angeben. Dazu muss ein Wallet-Ausdruck an die Schweizer Steuerverwaltung übermittelt werden. Von dieser wird dann im Zuge der Steuerschuldbemessung ein Durchschnittswert gemäss der Anzahl der Bitcoins errechnet.
pd
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