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Dienstag, 21. März 2023
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Dass die Fussballspiele des FC Winterthur ein grosses Erlebnis sind, wusste ich schon lange. Nun habe ich es selbst erlebt. Als absoluter Fussball-Laie besuchte ich kürzlich zum ersten Mal einen Match des FCW. Was für ein Spiel, was für eine... weiterlesen
TV:«Fussball-EM-Qualifikation Weissrussland – Schweiz» Nach der aus Schweizer Sicht mässigen Fussball-WM im letzten Jahr steht für unsere Nati nun die Qualifikation für die Europameisterschaft 2024 in Deutschland an. Der erste Gegner für die... weiterlesen
Ich überlege, wie ich es diplomatisch formulieren kann. Aber wieso Diplomatie walten lassen, wenn man einfach sagen kann, wie es ist? Das SRF hats verspielt. In Sachen Comedy zumindest. Nachdem Dominic Deville im November 22 bekannt gab, dass.. weiterlesen
Warum Sie, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, auch Ihre Vorsorgesituation unter die Lupe nehmen sollten? Einfach, weil der Schutz bis zu dreissigmal weniger kostet als ein Schaden.
Der Erwerb eines Eigenheims ist eine langfristige Investition. Es gibt Änderungen im Leben, die wir erwarten, aber auch viel Unvorhergesehenes. Solche Ereignisse verändern die finanzielle Situation von EigentümerInnen markant und beeinflussen dadurch die Hypothek.
Mit der Rente ändert sich die finanzielle Situation der Hypothekarnehmenden. Deshalb nehmen Finanzierungsanbieter eine Neubewertung vor. Die staatliche AHV-Rente sichert zusammen mit der beruflichen Vorsorge rund 50 bis 70 Prozent des bisherigen Einkommens. Reicht das reduzierte Einkommen nicht aus, um die Hypothek weiterhin zu tragen, wird der Finanzierungsanbieter eine Reduzierung der Hypothekarschuld fordern. Zudem darf die Belehnung dann nicht mehr als 65 Prozent des Objektwertes betragen. Für EigentümerInnen ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig Gedanken um Pensionierungsplanung sowie Vermögensverhältnisse zu machen.
Die Problematik der Tragbarkeit stellt sich auch häufig bei Scheidungen. Übernimmt einer der Partner allein die Immobilie mit der Hypothek, muss der andere Partner entschädigt und vorbezogene Pensionskassen-Gelder zurückbezahlt werden. Das hat oft zur Folge, dass die Immobilie nicht gehalten werden kann. Ebenso, wenn durch Jobverlust ein Einkommen wegfällt, wobei dadurch nicht automatisch eine Neubewertung des Finanzierungsanbieters erfolgt.
Bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod eines Partners kommt es zur Neubewertung. Damit steht man vor einer gewaltigen finanziellen Hürde. Zur Sondertilgung der Hypothek kann eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren zehntausend Franken kommen. Die Invaliditäts- und Todesfallversicherung der 2. Säule ist oft unzureichend, um eine gleichwertige finanzielle Situation aufrechtzuerhalten. Je nach Situation kann hier eine Lebensversicherung die Lücke schliessen. Auch eine indirekte Amortisation über die Säule 3a oder eine Todesfallversicherung können helfen, um die Anforderungen des Kreditinstituts bei weiterhin zu erfüllen. Neben dem Versicherungsschutz, den diese Produkte bieten, sind sie auch steuerlich absetzbar.
Es ist ratsam, sich mit solchen Szenarien auseinanderzusetzen, bevor das Schlimmste eintritt. Es kostet bis zu dreissigmal weniger, sich und seine Familie zu schützen, als einen Schaden respektive Verlust zu bezahlen. Eine schrittweise Amortisation mit dem Ziel, die Hypothek bereits vor dem Eintritt ins Pensionsalter auf die geforderte Belehnungsgrenze von 65 Prozent abzubezahlen, rechnet sich. Genauso, wie spätestens ab dem 40. Lebensjahr einen persönlichen Vorsorge- und Sparplan in der Hand zu haben. Hier kann eine Fachperson helfen: Sie kann die Risikoanalyse durchführen und aus der Vielzahl der Angebote die am besten geeigneten Lösungen heraussuchen.
MoneyPark in Winterthur
Flavian Scheidegger, MoneyPark Filialleiter Winterthur
+41 52 260 20 91
Warum Sie, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, auch Ihre Vorsorgesituation unter die Lupe nehmen sollten? Einfach, weil der Schutz bis zu dreissigmal weniger kostet als ein Schaden.
Der Erwerb eines Eigenheims ist eine langfristige Investition. Es gibt Änderungen im Leben, die wir erwarten, aber auch viel Unvorhergesehenes. Solche Ereignisse verändern die finanzielle Situation von EigentümerInnen markant und beeinflussen dadurch die Hypothek.
Mit der Rente ändert sich die finanzielle Situation der Hypothekarnehmenden. Deshalb nehmen Finanzierungsanbieter eine Neubewertung vor. Die staatliche AHV-Rente sichert zusammen mit der beruflichen Vorsorge rund 50 bis 70 Prozent des bisherigen Einkommens. Reicht das reduzierte Einkommen nicht aus, um die Hypothek weiterhin zu tragen, wird der Finanzierungsanbieter eine Reduzierung der Hypothekarschuld fordern. Zudem darf die Belehnung dann nicht mehr als 65 Prozent des Objektwertes betragen. Für EigentümerInnen ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig Gedanken um Pensionierungsplanung sowie Vermögensverhältnisse zu machen.
Die Problematik der Tragbarkeit stellt sich auch häufig bei Scheidungen. Übernimmt einer der Partner allein die Immobilie mit der Hypothek, muss der andere Partner entschädigt und vorbezogene Pensionskassen-Gelder zurückbezahlt werden. Das hat oft zur Folge, dass die Immobilie nicht gehalten werden kann. Ebenso, wenn durch Jobverlust ein Einkommen wegfällt, wobei dadurch nicht automatisch eine Neubewertung des Finanzierungsanbieters erfolgt.
Bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod eines Partners kommt es zur Neubewertung. Damit steht man vor einer gewaltigen finanziellen Hürde. Zur Sondertilgung der Hypothek kann eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren zehntausend Franken kommen. Die Invaliditäts- und Todesfallversicherung der 2. Säule ist oft unzureichend, um eine gleichwertige finanzielle Situation aufrechtzuerhalten. Je nach Situation kann hier eine Lebensversicherung die Lücke schliessen. Auch eine indirekte Amortisation über die Säule 3a oder eine Todesfallversicherung können helfen, um die Anforderungen des Kreditinstituts bei weiterhin zu erfüllen. Neben dem Versicherungsschutz, den diese Produkte bieten, sind sie auch steuerlich absetzbar.
Es ist ratsam, sich mit solchen Szenarien auseinanderzusetzen, bevor das Schlimmste eintritt. Es kostet bis zu dreissigmal weniger, sich und seine Familie zu schützen, als einen Schaden respektive Verlust zu bezahlen. Eine schrittweise Amortisation mit dem Ziel, die Hypothek bereits vor dem Eintritt ins Pensionsalter auf die geforderte Belehnungsgrenze von 65 Prozent abzubezahlen, rechnet sich. Genauso, wie spätestens ab dem 40. Lebensjahr einen persönlichen Vorsorge- und Sparplan in der Hand zu haben. Hier kann eine Fachperson helfen: Sie kann die Risikoanalyse durchführen und aus der Vielzahl der Angebote die am besten geeigneten Lösungen heraussuchen.
MoneyPark in Winterthur
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