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Sonntag, 7. März 2021
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25 Jahre jung bin ich mittlerweile. Ich finde, dringend an der Zeit, dass ich von zuhause ausziehe. In genau neun Tagen gründe ich mit zwei langjährigen Freunden eine WG. Ein Traum wird wahr, darf ich so sagen. So traumhaft man sich einen solchen... weiterlesen
Ich lese: Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet sei wegen Vorteilsannahme gerichtlich verurteil worden. Er hat sich und seine Familie auf eine sehr teure, bezahlte Luxusreise an ein Autorennen nach Abu Dhabi einladen lassen. Er muss neben einer hohen... weiterlesen
TV: «Dunkirk» Im Frühjahr 1940 haben Hitlers Truppen Belgien, Holland und Teile Frankreichs überrannt und die übrig gebliebenen französisch-britischen Streitkräfte in einem kleinen Küstengebiet bei Dünkirchen eingekesselt. In einer einzigartigen... weiterlesen
Es war ein nasser Samstag im Februar 2020, als es nach 22 Uhr vor unserem Balkon plötzlich wahnsinnig hell wurde. Da war Blaulicht. Filmlicht. Mehrere Polizeiautos. Kameras. Gewusel. Und ein Haufen Polizisten. Ich, ganz Gafferin im Herz, machte es.. weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Die Gastronomie wurde mit der Schliessung der Gaststätten hart getroffen. Nun werden einige Wirte, wie A.B.*, noch schneller in den Konkurs getrieben. Denn er hatte es im November verpasst, den Kurzarbeitsantrag rechtzeitig zu erneuern. Nun fehlen ihm zwei Monatslöhne für seine Mitarbeitenden. Obwohl für A.B. die Zeit drängt, bleibt eine Anfrage auf rückwirkende Auszahlung bislang unbeantwortet. Er fühlt sich in seiner existenzbedrohlichen Lage im Stich gelassen.
Winterthur Als A.B. in den ersten Januartagen das Ausbleiben der Kurzarbeitentschädigung für den vergangenen Dezember bemerkte, rief er bei der zuständigen Stelle der Arbeitslosenkasse an. Vorerst wurde ihm beschieden, der Sache nachzugehen. A.B. führte die Verspätung zunächst auf den aufwändigen Abwicklungsprozess zurück, ehe er eines Besseren belehrt wurde. Seine Entschädigungszahlungen seien auf den 1. Dezember hin eingestellt worden, da er Ende November den auslaufenden Antrag auf Kurzarbeits nicht verlängert habe. «Ich fiel aus allen Wolken, zumal ich mit dem Dezembergeld alle offenen und künftigen Rechnungen der AHV, Pensionskasse, Mehrwertsteuer oder Quellensteuer hätte bezahlen können», so A.B. Kam hinzu, dass er Kurzarbeitsgelder wohl neu beantragen konnte, jedoch weder rückwirkend auf den Dezember, noch auf den Januar. Weil die erste Auszahlung erst auf den, dem neuen Antrag nachfolgenden Monat erfolgt, erhält A.B. erst ab Februar wieder Kurzarbeitsentschädigungen für seine Mitarbeitenden.
«Immer wieder weisen die Behörden bei kleineren und grösseren Missgeschicken darauf hin, dass die Pandemie auch für sie ein nie dagewesenes Ausmass an Ausserordentlichem erreicht habe und nicht von Erfahrungen gezehrt werden könne, genau so geht es doch auch uns Gewerblern. Auch bei uns passieren in der Flut der vielen Informationen, neuen Massnahmen und Instruktionen, Korrekturen und neuen Auslegungen, Fehler, wie eben meiner. Da kann es doch nicht sein, dass nachträglich keine Lösung gefunden werden kann. Ich stehe zu meinem Versäumis und wäre deshalb auch bereit, entsprechend entgegenzukommen, aber ich kann die fehlenden rund 23?000 Franken nicht selbst stemmen», so A.B.. Kommt dazu, dass der Winterthurer Wirt mit den entsprechenden Ämtern auch im November und Dezember ständig im Austausch war, jedoch nie darauf aufmerksam gemacht worden war, dass sein Kurzarbeits-antrag verlängert werden müsste, beziehungsweise gar keine Gültigkeit mehr besitze. «Ich fühle mich auch jetzt, wo es darum geht, Lösungen zu finden, ziemlich im Stich gelassen», sagt A.B. Grundsätzlich könnte er es sich ziemlich einfach machen und nun auch im Hinblick darauf, dass die Gastroschliessungen mindestens im März noch aufrecht erhalten werden dürften, die Bilanz deponieren. «Ich betreibe meine Beiz als GmbH, so gesehen bliebe bei einem Konkurs mein Privatvermögen unangetastet. Ist der Lockdown zu Ende, könnte ich wieder eröffnen. Ich wäre alle meine Schulden, darunter auch jene des Covid-Kredites los. Die Verlockung den Fall so zu lösen, ist gross. Dennoch bin ich der Meinung, käme es den Staat um einiges günstiger, die Kurzarbeitsentschädigung rückwirkend nachzuzahlen, als die Kosten eines Konkurses tragen zu müssen. Auch deshalb verstehe ich die Haltung der entsprechenden Stellen, wie etwa die der Arbeitslosenkassen nicht.»
Dass insbesondere die Rechtsform GmbH in solch schwierigen Zeiten zum Konkurs verlocken kann, bestätigt auch Notar Hans Gloor vom Grundbuch- und Konkursamt Winterthur-Altstadt: «Ja, es ist einfach. Der Reiz ist gross ? mit krimineller Energie lässt sich mit der GmbH viel Geld ergaunern. Die allermeisten Gründer haben gute Absichten ? schwarze Schafe gibt es überall.» Ähnlich sieht es Thomas Wolf, Präsident von Gastro Winterthur: «Die Schwelle zum Konkurs liegt durchaus tief. Es entspricht aber nicht unserem Verständnis von guter Geschäftsführung. Die basiert auf Fair-Play und Eigenverantwortung.» Wolf weiss von mindestens fünf Gastrounternehmern in Winterthur, die wie A.B. die Kurzarbeit nicht rechtzeitig neu eingereicht hatten und nun teilweise existenziell darauf angewiesen sind, die versäumten Entschädigungszahlungen nachträglich noch zu erhalten.
Er kritisiert: «Die Arbeitsämter spielen hier kein gutes Spiel. Jeder weiss, dass die Krise jetzt da ist und die verstecken sich hinter einer Formalität. Mit etwas gutem Willen könnte man solche Szenarien vermeiden. Es hat ja auch in der Vergangenheit in verschiedenen Branchen solche Konkurse gegeben. Unser Gesetz lässt es leider zu, dass man danach schadlos weiter geschäften kann. Die Gläubiger sind dann eben die Geprellten.» Thomas Wolf hofft noch auf ein Einlenken der Ämter: «Der Anspruch auf Kurzarbeitsgelder ist ja unbestritten. Die meisten Betriebe haben die Kurzarbeit schon einmal beantragt und auch verlängert, das heisst, neu beantragt. Nun haben halt einige aufgrund der ständig wechselnden Gesetzeslage diese Anmeldung verpasst. Ich habe aber schon den Eindruck, dass man das Gewerbe mit laufend wechselnden Anforderungen und Bestimmungen etwas knechten will.» Wolf führt erklärend dazu die einstige Sperrfrist von zehn Tagen auf, in der der Unternehmer alle Löhne selbst zu bezahlen hatte, gleichzeitig konnte der Kanton aber Einschränkungen am Mittwoch erlassen und sie bereits am Samstag umsetzen, was mit der Sperrfrist nicht kompatibel war. Danach habe es Ausnahmen mit drei Tagen Sperrfrist gegeben und nun sei diese rückwirkend wieder abgeschafft worden, so Wolf: «Da ist man wirklich überfordert, und ich glaube auch, dass die Ämter wegen diesen dauernden Änderungen stark belastet sind. In meinem Verständnis muss der Staat für den Bürger da sein, und nicht um sich selber zu beschäftigen.» Wäre es nicht Aufgabe von GastroSuisse, dem Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, Mitglieder, wie A.B., zu unterstützen und entsprechend Druck auf die Ämter auszuüben?
Gastrosuisse-Sprecher Patrik Hasler-Olbrych nimmt dazu Stellung: «Wir machen starken Druck beim Bundesrat und Seco. Wir fordern konkret, dass die Voranmeldefrist wegfällt (bzw. null Tage beträgt) sowie, dass bei behördlich angeordneten Schliessungen in jedem Fall ein rückwirkender Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ab dem 22. Dezember 2020 gilt. Leider ist beim Bund bisher kein Willen für eine sachgerechte Lösung erkennbar.» Gemäss Hasler-Olbrych droht der Gastro-Branche ohnehin eine grosse Konkurswelle, denn: «Entscheidend ist, dass die finanziellen Entschädigungen aus dem Härtefall schnell ausbezahlt werden. Leider haben bis jetzt aber nur wenige Betriebe Geld erhalten ? obwohl die Zeit drängt.»
*Name der Redaktion bekannt
Von George Stutz
Die Gastronomie wurde mit der Schliessung der Gaststätten hart getroffen. Nun werden einige Wirte, wie A.B.*, noch schneller in den Konkurs getrieben. Denn er hatte es im November verpasst, den Kurzarbeitsantrag rechtzeitig zu erneuern. Nun fehlen ihm zwei Monatslöhne für seine Mitarbeitenden. Obwohl für A.B. die Zeit drängt, bleibt eine Anfrage auf rückwirkende Auszahlung bislang unbeantwortet. Er fühlt sich in seiner existenzbedrohlichen Lage im Stich gelassen.
Winterthur Als A.B. in den ersten Januartagen das Ausbleiben der Kurzarbeitentschädigung für den vergangenen Dezember bemerkte, rief er bei der zuständigen Stelle der Arbeitslosenkasse an. Vorerst wurde ihm beschieden, der Sache nachzugehen. A.B. führte die Verspätung zunächst auf den aufwändigen Abwicklungsprozess zurück, ehe er eines Besseren belehrt wurde. Seine Entschädigungszahlungen seien auf den 1. Dezember hin eingestellt worden, da er Ende November den auslaufenden Antrag auf Kurzarbeits nicht verlängert habe. «Ich fiel aus allen Wolken, zumal ich mit dem Dezembergeld alle offenen und künftigen Rechnungen der AHV, Pensionskasse, Mehrwertsteuer oder Quellensteuer hätte bezahlen können», so A.B. Kam hinzu, dass er Kurzarbeitsgelder wohl neu beantragen konnte, jedoch weder rückwirkend auf den Dezember, noch auf den Januar. Weil die erste Auszahlung erst auf den, dem neuen Antrag nachfolgenden Monat erfolgt, erhält A.B. erst ab Februar wieder Kurzarbeitsentschädigungen für seine Mitarbeitenden.
«Immer wieder weisen die Behörden bei kleineren und grösseren Missgeschicken darauf hin, dass die Pandemie auch für sie ein nie dagewesenes Ausmass an Ausserordentlichem erreicht habe und nicht von Erfahrungen gezehrt werden könne, genau so geht es doch auch uns Gewerblern. Auch bei uns passieren in der Flut der vielen Informationen, neuen Massnahmen und Instruktionen, Korrekturen und neuen Auslegungen, Fehler, wie eben meiner. Da kann es doch nicht sein, dass nachträglich keine Lösung gefunden werden kann. Ich stehe zu meinem Versäumis und wäre deshalb auch bereit, entsprechend entgegenzukommen, aber ich kann die fehlenden rund 23?000 Franken nicht selbst stemmen», so A.B.. Kommt dazu, dass der Winterthurer Wirt mit den entsprechenden Ämtern auch im November und Dezember ständig im Austausch war, jedoch nie darauf aufmerksam gemacht worden war, dass sein Kurzarbeits-antrag verlängert werden müsste, beziehungsweise gar keine Gültigkeit mehr besitze. «Ich fühle mich auch jetzt, wo es darum geht, Lösungen zu finden, ziemlich im Stich gelassen», sagt A.B. Grundsätzlich könnte er es sich ziemlich einfach machen und nun auch im Hinblick darauf, dass die Gastroschliessungen mindestens im März noch aufrecht erhalten werden dürften, die Bilanz deponieren. «Ich betreibe meine Beiz als GmbH, so gesehen bliebe bei einem Konkurs mein Privatvermögen unangetastet. Ist der Lockdown zu Ende, könnte ich wieder eröffnen. Ich wäre alle meine Schulden, darunter auch jene des Covid-Kredites los. Die Verlockung den Fall so zu lösen, ist gross. Dennoch bin ich der Meinung, käme es den Staat um einiges günstiger, die Kurzarbeitsentschädigung rückwirkend nachzuzahlen, als die Kosten eines Konkurses tragen zu müssen. Auch deshalb verstehe ich die Haltung der entsprechenden Stellen, wie etwa die der Arbeitslosenkassen nicht.»
Dass insbesondere die Rechtsform GmbH in solch schwierigen Zeiten zum Konkurs verlocken kann, bestätigt auch Notar Hans Gloor vom Grundbuch- und Konkursamt Winterthur-Altstadt: «Ja, es ist einfach. Der Reiz ist gross ? mit krimineller Energie lässt sich mit der GmbH viel Geld ergaunern. Die allermeisten Gründer haben gute Absichten ? schwarze Schafe gibt es überall.» Ähnlich sieht es Thomas Wolf, Präsident von Gastro Winterthur: «Die Schwelle zum Konkurs liegt durchaus tief. Es entspricht aber nicht unserem Verständnis von guter Geschäftsführung. Die basiert auf Fair-Play und Eigenverantwortung.» Wolf weiss von mindestens fünf Gastrounternehmern in Winterthur, die wie A.B. die Kurzarbeit nicht rechtzeitig neu eingereicht hatten und nun teilweise existenziell darauf angewiesen sind, die versäumten Entschädigungszahlungen nachträglich noch zu erhalten.
Er kritisiert: «Die Arbeitsämter spielen hier kein gutes Spiel. Jeder weiss, dass die Krise jetzt da ist und die verstecken sich hinter einer Formalität. Mit etwas gutem Willen könnte man solche Szenarien vermeiden. Es hat ja auch in der Vergangenheit in verschiedenen Branchen solche Konkurse gegeben. Unser Gesetz lässt es leider zu, dass man danach schadlos weiter geschäften kann. Die Gläubiger sind dann eben die Geprellten.» Thomas Wolf hofft noch auf ein Einlenken der Ämter: «Der Anspruch auf Kurzarbeitsgelder ist ja unbestritten. Die meisten Betriebe haben die Kurzarbeit schon einmal beantragt und auch verlängert, das heisst, neu beantragt. Nun haben halt einige aufgrund der ständig wechselnden Gesetzeslage diese Anmeldung verpasst. Ich habe aber schon den Eindruck, dass man das Gewerbe mit laufend wechselnden Anforderungen und Bestimmungen etwas knechten will.» Wolf führt erklärend dazu die einstige Sperrfrist von zehn Tagen auf, in der der Unternehmer alle Löhne selbst zu bezahlen hatte, gleichzeitig konnte der Kanton aber Einschränkungen am Mittwoch erlassen und sie bereits am Samstag umsetzen, was mit der Sperrfrist nicht kompatibel war. Danach habe es Ausnahmen mit drei Tagen Sperrfrist gegeben und nun sei diese rückwirkend wieder abgeschafft worden, so Wolf: «Da ist man wirklich überfordert, und ich glaube auch, dass die Ämter wegen diesen dauernden Änderungen stark belastet sind. In meinem Verständnis muss der Staat für den Bürger da sein, und nicht um sich selber zu beschäftigen.» Wäre es nicht Aufgabe von GastroSuisse, dem Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, Mitglieder, wie A.B., zu unterstützen und entsprechend Druck auf die Ämter auszuüben?
Gastrosuisse-Sprecher Patrik Hasler-Olbrych nimmt dazu Stellung: «Wir machen starken Druck beim Bundesrat und Seco. Wir fordern konkret, dass die Voranmeldefrist wegfällt (bzw. null Tage beträgt) sowie, dass bei behördlich angeordneten Schliessungen in jedem Fall ein rückwirkender Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ab dem 22. Dezember 2020 gilt. Leider ist beim Bund bisher kein Willen für eine sachgerechte Lösung erkennbar.» Gemäss Hasler-Olbrych droht der Gastro-Branche ohnehin eine grosse Konkurswelle, denn: «Entscheidend ist, dass die finanziellen Entschädigungen aus dem Härtefall schnell ausbezahlt werden. Leider haben bis jetzt aber nur wenige Betriebe Geld erhalten ? obwohl die Zeit drängt.»
*Name der Redaktion bekannt
Von George Stutz
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