Philipp Fankhauser
kommt im Januar für ein Konzert nach Winterthur.
Christof Angst, Biberfachstelle
Heute leben geschätzt rund 300 Biber im Kanton Zürich. Die meisten als Familie oder Paare.
Erst kürzlich hat der Ständerat das Abschussgesetz für Wölfe, Luchse und Biber gelockert. Gefährdet seien die Biber im Raum Winterthur aber nicht, meinen Experten.
Region Biber suchen sich Raum zum Leben in Seen, Flüssen und Bächen. Der heutige Biberbestand im Kanton Zürich wird auf rund 300 Tiere geschätzt. Zum Vergleich: Im Kanton Thurgau sollen etwa doppelt so viele Tiere leben. Obwohl der Ständerat erst letzte Woche die Revision des Bundesgesetzes bezüglich dem Abschussgesetz für Luchse, Wölfe und Biber verabschiedet hat, droht dem Biber im Kanton Zürich keine Gefahr.
In den 1970er Jahren wurden am Thurspitz im Kanton Zürich Biber ausgesetzt. Zuvor galt das Tier als grossräumig ausgerottet. Aus diesen Wiederansiedelungen gehr die Biberpopulation in der Nordostschweiz und im Kanton Zürich hervor. Der Ständerat hat mit der Lockerung des Abschussgesetzes für Wolfe, Luchse und Biber verunsichert. Sind die Tiere nun wieder frei zum Abschuss und frei von jedem Schutz? Nein, sagt Christof Angst von der Biberfachstelle. Der Biber bleibt national geschützt wie die Grossraubtiere auch. Mit der Lockerung des Gesetzes gibt der Ständerat jedoch die Möglichkeit, dass Tiere geschossen werden dürfen, ohne zuvor abzuwarten, bis grosser Schaden entstanden ist. «Wir haben heute das Problem, dass Tiere an Orten sind, wo wirklich grosse Schäden entstehen können, wir aber nicht eingreifen können, weil es das Gesetz nicht erlaubt», führt Angst aus.
In Zürich gibt es ein kantonales Biberkonzept das festhält, dass alle drei Jahre ein kantonales Bibermonitoring durchgeführt wird. Weiter legt es die Grundlagen fest, wo, durch wen und wann welche Massnahmen getroffen werden. Dieses gilt auch nach Verabschiedung des gelockerten Abschussgesetzes im ganzen Kanton Zürich.
Jetzt werden in der Jagdverordnung und im Konzept Biber Schweiz die Rahmenbedingungen gesetzt. Angst könnte sich mit der neuen Gesetzgebung gar Vorteile für die Biber vorstellen: «Mit der Entschädigung von Schäden an Infrastrukturanlagen und der Finanzierung von Präventionsmassenahmen könnte der Biber am Schluss sogar noch besser dastehen als heute.» Heute müssen die Behörden auf Platz den Besitzern von Infrastrukutranlagen oft sagen, wir können nichts machen, die Tiere sind geschützt, und die Schäden müssen vom Landbesitzer noch selber gezahlt werden.
Ein totes Tier ist keine Lösung
Aber Angst weiss auch, schiesst man einen Biber, weil er Schäden verursacht hat, kommt der nächste und macht dasselbe wie sein Vorgänger. Das Problem sei oft ein strukturelles und liege an der Beschaffenheit der Gewässer und der Nutzung des Landes. «Solange wir den Gewässern nicht einen minimalen Raum zugestehen und sie revitalisieren, werden wir Ärger mit Bibern haben», sagt Angst.
Eine Integration der Tiere in Gewässerbauprojekte in Zukunft ist zwingend, meint Angst. So können wir Schäden präventiv vermeiden und die Biber können helfen, die Biodiversität an den Gewässern zu fördern. Bezüglich einer erneuten Ausrottung sind die Biber trotz des gelockerten Abschussgesetzes nicht gefährdet. Gleich sieht das auch der Thurgauer Ständerat Roland Eberle. Es gehe nicht darum, den Biber aus seinem Lebensraum zu verbannen, sondern die wachsende Zahl der Biber einschränken zu können, wenn der Schadensdruck zu gross wird. Vor diesem Hintergrund hat sich auch Eberle dafür eingesetzt, dass die Zahl der Biber reguliert werden kann. «Es wird aber nicht einfach drauflosgeballert», sagt Eberle. Jegliche Abschussmassnahme wird durch die kantonale Jagdbehörde entschieden. Nachteile sieht er im gelockerten Gesetz keine. Der Vorteil liege darin, dass dem wachsenden Populationsdruck des Bibers gezielt begegnet werden kann, ohne dabei die Art zu gefährden. Allerdings weiss Eberle, dass der Biber nun, mit der Revision des Jagdgesetzes gemeinsam mit dem Wolf und dem Luchs von der höchsten Schutzstufe drei auf Stufe zwei zurückgestuft werden. In der höchsten Schutzstufe sind Tiere eingestuft, welche in ihrer Arterhaltung bedroht sind. Weder Wolf, Luchs noch Biber sind nicht mehr in Gefahr, auszusterben.
Von Tamara Schäpper
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