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Dienstag, 9. März 2021
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25 Jahre jung bin ich mittlerweile. Ich finde, dringend an der Zeit, dass ich von zuhause ausziehe. In genau neun Tagen gründe ich mit zwei langjährigen Freunden eine WG. Ein Traum wird wahr, darf ich so sagen. So traumhaft man sich einen solchen... weiterlesen
Alt-Bundesrat Pascal Couchepin – ein langjähriger EU-Beitrittsbefürworter – klagte kürzlich, die SVP habe die Schweizer Politik mit ihren Forderungen «jahrelang vor sich hergetrieben». Er meinte wohl den Einsatz für eine freie, unabhängige Schweiz... weiterlesen
TV: «Jagd auf Roter Oktober» Die Welt befindet sich noch in den Zeiten des Kalten Krieges, als der russische Kapitän Ramius (Sean Connery) beschliesst, sich mit seinem Atom-U-Boot «Rote Oktober» in die USA abzusetzen. Nur haben davon weder seine... weiterlesen
Grüezi mitenand. Da sind wir also wieder. Sie, ich, Promis. Wir alle sitzen im gleichen Boot. Wir alle müssen gerade im zweiten Lockdown ausharren. Statt Restaurants zu besuchen, essen wir auch mal vor dem Fernsehen. Statt High Heels und VIP-Events.. weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Der Verleger hat das Wort.
In diesem Jahr hatte eine Partei den Mut, einem eigenen Bundesrichter ihr Vertrauen nicht mehr auszusprechen. Dies öffentlich und nicht heimlich.
Das sei eine Missachtung der Gewaltenteilung, tönte es, und insbesondere der betroffene Richter reklamierte lautstark über die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Viele Journalisten heulten mit diesen Wölfen.
Jedermann wusste, dass Bundesrichter Yves Donzallaz seinerzeit von seiner Partei vorgeschlagen wurde, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer Verfassung und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die Gewaltenteilung, denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen Parlament.
Als dieser SVP-Richter 2019 einmal mehr gegen den Willen des Parlamentes urteilte, rief der CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erbost: «Wenn es Schule macht, dass drei Richter sich als Gesetzgeber aufspielen, muss man sich nicht wundern, wenn die Politik reagiert und über Abwahl diskutiert.» Tröstlich, dass es in Lausanne nach wie vor vernünftige Bundesrichter gibt.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters trägt jetzt seine Partei nicht mehr die Verantwortung.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
Der Verleger hat das Wort.
In diesem Jahr hatte eine Partei den Mut, einem eigenen Bundesrichter ihr Vertrauen nicht mehr auszusprechen. Dies öffentlich und nicht heimlich.
Das sei eine Missachtung der Gewaltenteilung, tönte es, und insbesondere der betroffene Richter reklamierte lautstark über die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Viele Journalisten heulten mit diesen Wölfen.
Jedermann wusste, dass Bundesrichter Yves Donzallaz seinerzeit von seiner Partei vorgeschlagen wurde, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer Verfassung und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die Gewaltenteilung, denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen Parlament.
Als dieser SVP-Richter 2019 einmal mehr gegen den Willen des Parlamentes urteilte, rief der CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erbost: «Wenn es Schule macht, dass drei Richter sich als Gesetzgeber aufspielen, muss man sich nicht wundern, wenn die Politik reagiert und über Abwahl diskutiert.» Tröstlich, dass es in Lausanne nach wie vor vernünftige Bundesrichter gibt.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters trägt jetzt seine Partei nicht mehr die Verantwortung.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
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