Christian Breiter
hat im "Strauss" seine neue Kunstausstellung lanciert.
Die Stadt reicht beim Bezirksrat Aufsichtsbeschwerde ein.
Für den Winterthurer Stadtrat ist die Pauschalkürzung, die das Parlament vorgenommen hat, rechtswidrig. Er gelangt mit einer Beschwerde an den Bezirksrat.
Politik Der Stadtrat will es genau wissen: Er hat beim Bezirksrat wegen pauschaler Budgetkürzung eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. «Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Entscheid über konkrete Kürzungen einzelner Produktegruppen dem Parlament obliegt und das Vorgehen deshalb gesetzeswidrig ist», schreibt der Winterthurer Stadtrat in einer Medienmitteilung. Er verspricht sich davon eine grundsätzliche Klärung der Frage. Für das Budget 2025 habe die Aufsichtsbeschwerde keine unmittelbare Auswirkung: Bis auf Weiteres gelte das vom Parlament genehmigte ordentliche Budget.
Der Schritt an den Bezirksrat verärgert die Stadtparlamentarierinnen und Stadtparlamentarier, vor allem die bürgerlichen. So zeigt sich die SVP vom Vorgehen des Stadtrats befremdet: Es sei unverhältnismässig. Auch die EVP zeigt sich in einer Mitteilung «irritiert, dass das Parlament aus der Medienmitteilung von der Aufsichtsbeschwerde erfahren hat». Die EVP sei im Budgetprozess immer transparent gewesen. Enttäuscht ist die Mitte/EDU-Fraktion. «Offenbar will unser Finanzminister Kaspar Bopp in die Geschichte als der Stadtrat eingehen, der lieber juristische Prozesse führt als für ein ausgeglichenes, operatives Budget zu sorgen und den Willen des Parlaments umzusetzen.» Bei der Grünen ist das Verständnis grösser. Markus Nater, Fraktionspräsident: «Dass der Stadtrat den Rechtsweg begeht, ist legitim und akzeptabel. Aber wir sehen es auch als Pflicht des Stadtrates, sofort die Budgetkürzung anzugehen und den Budgetprozess konstruktiv mit dem Parlament anzupassen.» spo
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