Christian Breiter
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23 pro Stunde, so hoch soll der Mindestlohn in Winterthur sein, wie die Mehrheit der Stimmbevölkerung bei der Abstimmung im Sommer 2023 fand.
Doch kein Mindestlohn. Das Verwaltungsgericht hebt den geplanten Mindestlohn auf. Die SP fordert, dass das Urteil weitergezogen wird.
Politik 23 Franken pro Stunde, so hoch soll in Winterthur der Mindestlohn sein. An der Urne sprachen sich fast 65 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dafür aus. Gegen eine solche Verordnung haben sich die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW) und der KMU-Verband Winterthur und Umgebung gewehrt. Nachdem der Bezirksrat den Rekurs ablehnte gibt das Verwaltungsgericht den Gegnern nun in einem Punkt recht: «Weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz lassen den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns verstossen damit gegen kantonales Recht», heisst es vom Verwaltungsgericht.
Bei der SP ist die Enttäuschung gross, sie spricht von einem fragwürdigen Entscheid. Sie fordert, dass die Stadt den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht. SP-Parlamentarierin Olivia Staub sagt:
«Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist völlig unverständlich und ein Schlag in die Magengrube von etwa 3600 Tieflohnbetroffenen der Stadt Winterthur. Zwei verschiedene Rechtsgutachten sowie eine Minderheit des Verwaltungsgerichtes sagen aus, dass kommunale Mindestlöhne im Kanton Zürich zulässig sind. Wir werden bis am Schluss dafür kämpfen, dass die Menschen, die jeden Tag in der Stadt Winterthur chrampfen, endlich einen fairen Mindestlohn erhalten. Darum muss nun das Bundesgericht entscheiden.» Dass die Tieflohnbetroffenen kurz vor den Festtagen erfahren, dass wegen des Gewerbeverbands die bescheidene Lohnerhöhung ausbleibe sei einfach nur «gschämig», findet SP Co-Fraktionspräsidentin Maria Sorgo.
Erleichterung indes bei der Handelskammer und dem KMU-Verband, die sich vor grossen bürokratischen Hürden fürchteten. «Unabhängig vom aktuellen Urteil vertreten die rekurrierenden Verbände die Haltung, dass Lohnmissbräuche verhindert werden müssen, um so weiter steigende Sozialausgaben zu vermeiden.» Es bleibe wichtig, dass alle Marktteilnehmer die Gesamtarbeitsverträge einhalten und angemessene Löhne bezahlen», heisst es in einer Medienmitteilung der Handelskammer, dem KMU-Verband.
Ob die Stadt das Urteil weiterzieht, ist noch offen: «Die Stadt Winterthur analysiert das Urteil und prüft dann das weitere Vorgehen», heisst es bei der Stadt auf Anfrage.
⋌Sandro Portmann
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