Goldjungs
Cyrill Koller und Ian Hofer holen an der Berufsweltmeisterschaft die Goldmedaille.
Über das Temporegime auf der Tösstalstrasse wird gestritten. Bild: gs
Das Statthalteramt hat die Tempo-30-Anordnung auf der Tösstalstrasse aufgehoben. Die Stadt zieht den Beschluss weiter.
Winterthur Der Streit um das Temporegime auf der Tösstalstrasse ist ein Kapitel reicher. Das Statthalteramt Winterthur hat den Rekurrenten recht gegeben. Das von der Stadt geplante Tempo-30-Regime im Abschnitt von der Landvogt-Waser-Strasse bis Oberseenerstrasse sei aufzuheben. Dies, weil die Zustimmung der kantonalen Behörde fehle. Davon nicht betroffen ist das Strassenprojekt Abschnitt Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse, wo ebenfalls Tempo 30 geplant ist.
«Dieser Entscheid ist ein Sieg für flüssigeren Verkehr: für das Gewerbe, die Pendler und den öffentlichen Verkehr. Die Bevölkerung von Seen hat mit der deutlichen Annahme der Mobilitätsinitiative gezeigt, dass sie auf den Hauptverkehrsachsen kein Tempo 30 wünscht», sagt Manuel Zanoni, Vizepräsident der SVP Seen und Werner Schurter, Präsident von «Winterthur: agil-mobil», meint: «Eine gute Erreichbarkeit Winterthurs für alle Verkehrsteilnehmenden nützt dem Wirtschaftsstandort Winterthur. Es braucht eine pragmatische statt ideologische Verkehrspolitik.»
Beide kritisieren das Vorgehen der Stadt und sprechen von einer Nacht-und-Nebelaktion. «Besonders stossend: Nicht einmal das städtische ‹Zielbild Temporegime› sah für das Jahr 2025 in diesem Gebiet Tempo 30 vor!», heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Das Statthalteramt hob die Anordnung am 16. September auf. Manuel Zanoni hätte sich eine offenere Kommunikation von der Stadt gewünscht. «Die intransparente Weise, wie der Stadtrat versucht hat, diese Massnahme am Volk vorbei durchzudrücken, ist undemokratisch und damit nicht akzeptabel», sagt er.
Auch wenn über das Temporegime in Winterthur immer wieder gestritten wird, ist man sich über die Notwendigkeit einer Sanierung der Tösstalstrasse einig. Die Strasse weist erhebliche Abnutzungserscheinungen und Belagsschäden auf. Auch die Werkleitungen müssen erneuert werden. Die Stadt nahm dies zum Anlass, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu senken. Dies, so die Stadt, sei eine Lärmschutzmassnahme, denn bei 166 Objekten, beziehungsweise bei 3555 Personen im Projektperimeter liege die Lärmbelastung über den Immissionsgrenzwerten. Zudem könne die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Bei der Stadt Winterthur weist man darauf hin, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist. «Die Rekursfrist läuft, und die Stadt wird ihn an das Verwaltungsgericht weiterziehen, weil uns die Auslegung des Statthalteramts nicht überzeugt», sagt Michael Graf, Kommunikationsbeauftragter Departement Bau und Mobilität. Inhaltlich äussere sich die Stadt nicht zu laufenden Verfahren.
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