Sol Bufalini
von den FCW-Frauen hatte mit ihren Teamkolleginnen einen Auftritt am Tanzfest.
Siegfried Schmid bei einem TV-Interview in einem öffentlichen Treppenhaus.
Gestützt auf verschiedene Normen, Richtlinien und Gesetze kämpft Siegfried Schmid für einen zweiten Handlauf in öffentlichen Treppenhäusern.
Sicherheit Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge, heisst es im Volksmund. Siegfried Schmid (76) ist überzeugt, dass er beim Disput mit der Stadt im Recht ist, und fordert dieses nun ein, wie er im Interview mit der «Winterthurer Zeitung» sagt. Er will die Meinungsverschiedenheit vor einem Gericht klären lassen. Dabei geht es um mehr Sicherheit in den Treppenhäusern der Stadt. Schmid fordert, gestützt auf verschiedene Normen und Richtlinien, dass es in öffentlich zugänglichen Treppenhäusern auf beiden Seiten einen Handlauf braucht.
Wie die «Winterthurer Zeitung» im Februar und März berichtete, sieht die Realität in Winterthur anders aus. Oft fehlt der zweite Handlauf, der laut SIA-Norm 500 und 358 Baustandard sein sollte. Prominentes Beispiel ist der Superblock, wo die Stadtverwaltung ihren Sitz hat. Dort will man aber nicht nachrüsten, wie es laut Bundesgericht aber Pflicht wäre. Ein zweiter Handlauf würde im Brandfall die Fluchtwege verschmälern, argumentierte die Stadt damals und beharrte auf Bestandesschutz.
Siegfried Schmid, im März haben wir über den Missstand in den Winterthurer Treppenhäuser berichtet. Wie ging das weiter. Wurden Sie sich mit der Stadt Winterthur nun einig?
Siegfried Schmid: Leider nein. Ich habe die Stadt und die Axa als Gebäudebesitzerin zweimal zu einem klärenden Infogespräch in den Technopark eingeladen. Beide reagierten darauf nicht.
Aber Sie geben weiterhin Senioren und Behinderten eine Stimme und fordern das bestehende Recht ein. Sie haben den Kanton angeschrieben, Behindertenfachstellen, die Axa als Hauseigentümerin, das Verwaltungsgericht: Was ist das Fazit?
Wir sind uns einig, dass wir uns nicht einig sind. Meiner Ansicht nach macht die Stadt bei öffentlich zugänglichen Treppen einen Denkfehler, wenn sie sagt, es brauche keinen zweiten Handlauf. Das gilt zwar im privaten Einfamilienhaus, aber nicht bei notwendigen Treppen – die oftmals auch noch Fluchttreppen sind.
Ist das nicht zermürbend, zu wissen, man ist im Recht, aber bekommt es nicht?
Das ist wirklich zermürbend. Ich weiss, dass es nicht in Ordnung ist, doch die Gegenpartei ist nicht zu einem Gespräch bereit. Und ganz gravierend: Die Stadt argumentiert, dass ein zweiter Handlauf wegen des Brandschutzes suboptimal sei. Das geht doch nicht.
Was nehmen Sie mit von den letzten Monaten im Kampf für mehr Sicherheit?
Wenn zwei eine unterschiedliche Auffassung haben, muss jemand Drittes sagen, wer Recht hat. Ich hatte der Stadt, beziehungsweise der Axa, mehrfach angeboten, beispielsweise bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ein neutrales Gutachten einzuholen. Und ich habe auch Organisationen angeschrieben, in der Hoffnung, die Frage zu klären. Weder von der kantonalen Baudirektion, vom Parlament oder von Behindertenverbänden habe ich eine klare Antwort erhalten. Behindertenverbände sagen: «Ja, Sie haben schon recht, aber machen können wir nichts». Darum habe ich entschieden: Ich werde gegen die Stadt vor Gericht klagen. Nur so bekomme ich Klarheit. Bei der Bezirkskanzlei habe ich bereits Beschwerde eingereicht, dieses sah sich aber formell nicht zuständig.
Dabei geht es um mehr, als wer recht hat. Öffentliche Treppenhäuser in Tiefgaragen, Schulen oder Arztpraxen müssten einen zweiten Handlauf haben.
Genau. Es geht hier vor allem um ältere und behinderte Menschen, die sicher auf Treppen gehen wollen. Mit einem Griff am Handlauf werden Stürze vermieden, Menschen können oftmals länger in ihren Wohnungen oder in der Wohnanlage verbleiben und im Brandfall ist eine Selbstrettung, Selbstevakuierung möglich. Ja, Jung und Alt erfreuen sich an der Sicherheit.
Wenn Sie die Zeit ein halbes Jahr zurückdrehen könnten, würden Sie etwas anders machen?
Nein, ich nehme die Ignoranz der Stadt und der Axa mir gegenüber nicht persönlich, aber ich sage mir: Wenn ich mich nicht dafür einsetze, wer macht es dann? Ich habe das Fachwissen, die Erfahrung und das Alter. Es geht mir nicht um Rechthaberei, es geht mir um die Menschen. Sonst hätten wir die Gesetze nicht einführen müssen, wenn sie von der Stadt grob missachtet werden.
Sie haben das letzte Wort: Was muss noch gesagt werden?
Ich sehe mich als das Sprachrohr von alten Menschen, auch von Menschen mit Behinderung, mit dauerndem körperlichen Handicap ebenso von Leuten, welche im Notfall die Fluchttreppe benutzen müssen und darauf angewiesen sind, dass sie auch mit einem gebrochenen Arm sich an einem Handlauf festhalten können. Der zweite Handlauf kann lebensrettend sein. Ich bitte um der Menschen willen, es geht um menschliche Nächstenliebe – nicht, dass ich Recht bekomme.
Interview: Sandro Portmann
Schade, dass man sich hier scheinbar derart gegen Sicherheit wehrt! Ich finde es toll, wenn jemand den Älteren und körperlich beeinträchtigen eine Stimme gibt. Grüsse Manfred Hasler
Manfred H. antwortenWir haben in unserem Gebäude sämtliche notwendigen Treppenanlagen längst ein- und beidseitig mit normgerechten Handläufen ausgerüstet. Jeder Handlauf ist durchgängig, stabil, griffsicher und erlaubt auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere Orientierung – selbstverständlich gemäß SIA 500 und einschlägigen Brandschutzvorgaben!
Werner Meier antwortenOb Herr Schmid das ganze aus Nächstenliebe macht, wage ich zu bezweifeln. Seine Unternehmung ist liefert nachrüstbare Handläufe.......
Guido R. antworten
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