Beni Thurnheer
schreibt für die WIZE jede Woche eine Fussball-WM-Kolumne.
KLAIR ist ein mechanisches Aromaöl-Inhalationsgerät.
Wer das Schweizer Unternehmen KLAIR zum ersten Mal erklärt bekommt, braucht meist einen Moment. Kein Vape. Kein Tabakprodukt. Kein Nikotinersatz. Kein Medizinprodukt. Was also ist es dann? Claude Oertli, Mitgründer und Designspezialist bei KLAIR, hat auf diese Frage eine schlichte Antwort: "Es gibt schlicht keine Kategorie für ein nikotinfreies, tabakfreies, elektronikfreies Inhalationsgerät. Also fällt es unter Lebensmittelrecht, und das ist korrekt so." Genau diese Aussage wirft eine Frage auf, die über das Produkt selbst weit hinausgeht: Wie geht eine Regulierung damit um, wenn etwas entsteht, das in keine bestehende Schublade passt?
KLAIR ist ein mechanisches Aromaöl-Inhalationsgerät. Wer es in die Hand nimmt, zieht beim Einatmen Luft durch eine kleine Aromakapsel, die einen Baumwollträger mit ätherischen Ölen enthält. Keine Batterie, kein Akku, keine Verbrennung, kein Dampf, kein Aerosol. Der Nutzer bekommt einen Geschmackseindruck im vorderen Mundraum. Die Inhaltsstoffe, darunter Propylenglykol in Lebensmittelqualität sowie natürliche und naturidentische Aromastoffe, entstammen alle der Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung. Die amerikanische FDA stuft Propylenglykol für bestimmte Verwendungen als "generally recognized as safe" ein.
Das Produkt ist bewusst minimalistisch gehalten. Kein Aufladen, keine Einstellungen, kein technischer Wartungsaufwand. Eine Aromakapsel hält rund drei Tage, ein Dreierset deckt etwa neun Tage ab. Das Gehäuse ist wiederverwendbar, die Kapseln bestehen aus Baumwolle und landen im normalen Haushaltsabfall. Claude Oertli und sein Mitgründer Kevin Müller haben das Produkt ab September 2025 bei der Commera GmbH in Uzwil entwickelt. Vom ersten Prototyp bis zum Onlineshop vergingen rund sechs Monate.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das Tabakproduktegesetz (TabPG). Es regelt Tabakprodukte, Nikotinprodukte, E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, pflanzliche Erhitzungsprodukte sowie tabakfreie Wasserpfeifenprodukte. Der Geltungsbereich wurde gegenüber früheren Regelungen bewusst ausgedehnt, um Lücken zu schliessen, die neuartige Nikotinprodukte zuvor offengelassen hatten.
Auf KLAIR trifft keines dieser Merkmale zu. Das Produkt enthält keinen Tabak, kein Nikotin, keine elektronischen Komponenten, es erzeugt keinen Rauch und keinen Dampf. Eine Einordnung unter das TabPG wäre vom Wortlaut des Gesetzes her nicht haltbar. Nach der Logik des Schweizer Lebensmittelgesetzes (LMG) bleibt damit die Einordnung als aromatisiertes Produkt zur Anwendung im Mundraum übrig. Das ist keine Hintertür, sondern die direkte rechtliche Konsequenz dessen, was das Produkt ist. Oertli sieht das pragmatisch: "Das Produkt ist klar definiert. Nikotinfrei, tabakfrei, keine Elektronik, kein Rauch. Da stellt sich die Frage nach dem TabPG schlicht nicht."
Wichtig zu betonen ist dabei: Das LMG bringt eigene Anforderungen mit, darunter Pflichten zur Kennzeichnung, Sicherheitsnachweise und Selbstkontrollpflichten. Diese gelten für KLAIR genauso wie für jedes andere Produkt im Lebensmittelbereich. Wer ein Produkt in einer neuen Kategorie vermarktet, trägt die Verantwortung für die korrekte Einordnung selbst und muss die Konformität mit den geltenden Vorschriften nachweisen können.
Der klassische Rechtsrahmen für Raucheralternativen baut auf einem Gedankenkonstrukt auf, das seit Jahrzehnten gilt: Substanzersatz. Nikotin durch weniger Nikotin. Tabak durch nikotinhaltigen Dampf. Das Schweizer TabPG, wie auch die EU-Tabakproduktrichtlinie, denken von der Substanz her. Was passiert, wenn jemand gar keine Substanz ersetzt, sondern nur ein Verhalten nachahmt?
Das TabPG hat seinen Geltungsbereich seit Oktober 2024 zwar ausgedehnt, bleibt aber substanzbasiert. Produkte ohne Tabak, ohne Nikotin und ohne Verbrennungsprozesse fallen schlicht nicht hinein. Ob das eine Schutzlücke ist, oder ob es einfach nicht notwendig ist, ein harmloses Aromaprodukt tabakgesetzlich zu regulieren, ist eine berechtigte Diskussion. Oertli beantwortet sie so: "Wir sind kein Tabakprodukt. Wir sind auch kein Ersatz für ein Tabakprodukt im rechtlichen Sinne. Wir sind etwas Neues, und das Gesetz hat dafür noch keinen Namen."
Wenn sich ähnliche Konzepte auf dem Markt ausbreiten, wird der Gesetzgeber früher oder später reagieren müssen. Entweder durch eine neue Kategorie für ritualbasierte Rauchalternativen ohne Substanzwirkung, oder durch eine Integration in bestehende Rahmen. Was dabei nicht sinnvoll wäre: eine pauschale Einordnung unter Tabakrecht allein wegen der äusseren Ähnlichkeit zum Rauchen, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Zusammensetzung und Wirkweise.
Um zu verstehen, warum KLAIR überhaupt existiert, lohnt ein Blick in die Forschung zum Rückfallverhalten bei Rauchern. Der Psychologe Saul Shiffman publizierte bereits 1982 im Journal of Consulting and Clinical Psychology eine vielbeachtete Situationsanalyse zu Rückfällen nach dem Rauchstopp. Seine Kernaussage: Rückfälle entstehen häufig nicht aus dem körperlichen Nikotinentzug heraus, sondern aus bestimmten Situationen und Verhaltensmustern, die mit dem Rauchen verknüpft sind. Neuere Forschung, unter anderem aus dem Bereich der Ecological Momentary Assessment-Studien, bestätigt diesen Befund. Studien zeigen, dass Teilnehmer ohne spezifisches Gewohnheits- und Stressmanagement-Training im Durchschnitt deutlich früher rückfällig wurden, wobei Gewohnheit und Stress als häufigste Auslöser identifiziert wurden. Frontiers
Das bedeutet: Die Zigarette nach dem Essen, der Griff in die Jacketttasche an der Bushaltestelle, die Pause mit den Kollegen, das sind keine Nikotinanfälle. Das sind konditionierte Verhaltensabläufe. Ein Pflaster entzieht dem Körper das Nikotin. Den Griff zur Zigarette in der Kaffeepause entzieht es nicht. KLAIR setzt genau an diesem Punkt an: Das Gerät erhält die Hand-zu-Mund-Bewegung und das ritualisierte Einatmen, ohne dabei Nikotin oder andere abhängigkeitsfördernde Substanzen abzugeben. Ob dieser Ansatz langfristig wirksamer ist als klassische Entwöhnungsprodukte, ist durch unabhängige Studien zu KLAIR selbst noch nicht belegt. Die wissenschaftliche Grundidee, Verhalten statt nur Substanz zu adressieren, ist es jedoch.
Was mit ersten Skizzen und Aromamischungstests begann, von denen ein Grossteil verworfen wurde, ist inzwischen ein Unternehmen mit messbarem Kundenwachstum. Zum Marktstart bot KLAIR zwei Modelle und fünf Geschmacksrichtungen. Heute sind es zehn Designs und siebzehn Geschmacksrichtungen. Nach eigenen Angaben zählt das Unternehmen über 3.500 aktive Kunden. Den Vertrieb wickelt KLAIR bislang über den eigenen Onlineshop ab; perspektivisch soll das Produkt auch an Tankstellen, Kiosken und Supermarktkassen erhältlich sein.
Ob die aktuelle Einordnung unter das Lebensmittelgesetz langfristig Bestand hat, hängt nicht allein von KLAIR ab. Es hängt davon ab, wie schnell Behörden und Gesetzgeber bemerken, dass der Markt für Rauchalternativen längst nicht mehr nur aus Nikotinprodukten besteht. Neue Produktkategorien entstehen schneller, als Gesetze geschrieben werden. Das ist kein Schweizer Phänomen, das ist der Normalzustand in einem Markt, der sich verändert.
KLAIR ist nicht das erste Produkt, das in einer solchen Lücke landet. Es ist aber eines der wenigen, bei dem diese Lücke keine unerwünschte Nebenwirkung ist, sondern die sachlich korrekte Konsequenz einer bewusst anderen Produktphilosophie. Oertli bringt es auf den Punkt: "Wir haben nicht gefragt, wie wir Nikotin ersetzen. Wir haben gefragt, warum Menschen überhaupt rauchen. Die Antwort war kein Wirkstoff. Sie war ein Ritual."
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