Stefan Fritschi
duelliert sich gegen Kaspar Bopp um das Amt des Stadtpräsidenten.
Weil sie als Töffli eingestuft sind, gilt hier für schnelle E-Bikes ein Fahrverbot.
Seit vier Monaten gilt das Fahrverbot für Töffli auch für schnelle und schwere E-Bikes. Das führt zu Unsicherheit auf auf verschiedenen Velorouten.
Velostadt Beinahe im Minutentakt fahren an diesem Morgen die Velos von Seen Richtung Stadt. Ob Lastenbike, Rennvelo oder E-Bike: Die Veloroute Mattenbach wird rege genutzt. Laut einer Zählung von Pro Velo vom letzten Sommer fahren in Spitzenstunden rund 200 Fahrräder pro Stunde auf dieser Strecke. Was viele nicht wissen: Die schnellen E-Bikes und die schweren Lastenräder dürften zu grossen Teilen gar nicht auf dieser offiziellen Veloroute fahren. Seit dem 1. Juli wurden die Vorschriften angepasst. Das Schweizer Gesetz behandelt seither alle E-Bikes als Motorfahrräder. Diese dürfen zwar legal auf Velowegen fahren, für die schnellen und schweren Veloarten gilt jedoch das Töffli-Verbot – und ein solches befindet sich in Winterthur an verschiedenen Orten, bei der Veloroute Mattenbach steht es in Fahrtrichtung Seen auf der Höhe des Sekundarschulhaus Mattenbach. Darauf angesprochen wussten viele der schnellen E-Velofahrer jedoch gar nicht, dass die Durchfahrt für sie verboten war.
Die Stadtpolizei Winterthur bestätigt das Fahrverbot für schnelle E-Bikes, sagt aber auch: «Bei uns sind bezüglich dem Veloweg Mattenbach noch keine Beschwerden eingegangen, deshalb wurde an dieser Örtlichkeit bisher keine Kontrolle durchgeführt und somit auch keine Busse ausgestellt», wie Stapo-Mediensprecherin Sarah Paul erklärt. Aufgrund der Berichterstattung durch die «Winterthurer Zeitung» werde die Polizei künftig entsprechende Kontrollen vornehmen. «Wir haben Broschüren, in denen die neusten Regelungen zu Elektro-Trendfahrzeugen aufgeführt sind. Diese werden von unseren Patrouillen bei Bedarf an die Bevölkerung abgegeben», so Paul. Bussen werden aktuell noch keine verteilt. «In der Anfangsphase einer Vorschriftenänderung geht es bei uns immer darum, zu sensibilisieren. Wenn dies keine Wirkung zeigt, folgen Kontrollen mit Bussen», so Paul. Ein Verstoss gegen das Fahrverbot wird mit einer Busse von 30 Franken geahndet. Ein ebenfalls jüngeres Gesetz führte die Tachopflicht für schnelle E-Bikes ein. Damit wurde für die Polizei eine gesetzliche Grundlage geschaffen, Bussen zu verteilen. Wer zu schnell unterwegs ist, riskiert eine Busse von 30 Franken. Auch hier ist die Veloroute Mattenbach ein gutes Beispiel. Auf der Mattenbachstrasse, dem Strassenabschnitt vor dem Fahrverbotsschild, gilt heute schon Tempo 30.
Die aktuelle Situation stösst bei Pro Velo sauer auf. Die Stadt habe es verschlafen, mit der Gesetzesänderung per 1. Juli, die Veloroute neu zu beschildern. Behörden können das Befahren mit E-Bikes mit dem Zusatzschild «E-Bike gestattet» erlauben. Bis heute ist das aber nicht passiert. «Es darf nicht sein, dass auf den regionalen Velohauptrouten der Stadt E-Bikes ausgeschlossen werden. Das war nie die Idee. Wir fordern, dass die Signalisation angepasst wird», sagt Kurt Egli von Geschäftsleiter von Pro Velo Winterthur.
Die Stadt Winterthur indes will nichts übereilen. «Wir werden die Ergebnisse aus dem Studienauftrag abwarten, um anschliessend allfällige zusätzliche Signalisationsanpassungen zu beurteilen», sagt Michael Graf, Mediensprecher aus dem Departement Bau und Mobilität. Der Studienauftrag soll klären, wie das Gebiet Mattenbach weiterentwickelt werden soll. Neben Revitalisierung und Hochwasserschutz gehört auch die Veloroute zum Projekt. Die Stadt hat die geplante Veloroute Mattenbach im Mai 2023 wegen grossen Widerstands aus der Bevölkerung gestoppt. Ein Studienauftrag soll das Projekt nun breit abstützen. Am 9. Dezember wird die Stadt über das Ergebnis öffentlich informieren. Laut Michael Graf sind zur neuen E-Bike-Regelung fünfzehn Anfragen aus der Bevölkerung bei der Stadt eingegangen. Sie alle drehten sich um die Frage, ob die schnellen E-Bikes mit einer Zusatz-Signalisation wieder auf den Velowegen erlaubt werden sollen. «Dazu nehmen wir jeweils eine Einfallbeurteilung vor, ob schnelle und schwere E-Bikes oder Mofas toleriert werden oder nicht. Wir haben bei zehn Anfragen zugesagt und bei fünf Anfragen abgelehnt.»
Sandro Portmann
E-Bikes (bis 45 km/h, bis 450 kg schwer, bis 1 Meter Breite) gehören nicht auf diesen etwa 3 Meter breiten Weg in einer Naherholungszone mit vielen Sitzbänkli und mit Mischverkehr (Fussgänger mit Kindern, Kinderwagen oder mit Hunden, Jogger, Spaziergänger, Velofahrer) in beiden Richtungen! Pro Velo Winterthur soll die Forderung fallen lassen + die Empfehlungen von Pro Velo Schweiz berücksichtigen.
Walter Ott antwortenOffensichtlich interessieren sich Zweiradfahrer jeglicher Art nicht für Strassenbeschilderungen und Verbote. Das sehe ich täglich bei meinen Spaziergängen mit unseren Hunden. Das beste Beispiel ist der mit einem allgemeinen Fahrverbot beschilderte Hessengütliweg. Die Stadtpolizei meint auf Anfrage nur, sie hätten zu wenig Personal oder Kapazität.
Roland S. antworten
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